Gewerblicher oder Heilmasseur?

Der gewerbliche Masseur/die gewerbliche Masseurin

darf nur (und ausschließlich) am gesunden Menschen arbeiten. Der gewerbliche Masseur/die gewerbliche Masseurin ist nicht berechtigt, Heilbehandlungen durchzuführen.

Insbesonders auch nicht Massagen an Personen, bei denen nicht ZUVOR durch eine fachlich-kompetente Stelle, durch einen Arzt/Ärztin, festgestellt wurde, dass die zu massierende Person körperlich völlig gesund ist. d.h., in der Praxis darf der gewerbliche Masseur/die gewerbliche Masseurin ausschließlich und  nur vorbeugend arbeiten - "wenn nichts weh tut".

Heilmasseur / Heilmasseurin - medizinischer Masseur / medizinische Masseurin (gemäß §29 MMHmG)

Der Beruf des Heilmasseurs umfasst wie schon beim Medizinischen Masseur die eigenverantwortliche Durchführung von:

klassischer Massage,

Packungsanwendungen,  

Thermotherapie,  

Ultraschalltherapie und

Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.

 Die Berufsausübung als Heilmasseur/-masseuerin darf freiberuflich durchgeführt werden oder wie die Berufsausübung des Medizinischen Masseurs*/-masseurin im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt, bei einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen, bei einem freiberuflichen Arzt/Ärzin oder einer Gruppenpraxis oder bei einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten/-therpaeutin erfolgen.

* Der Medizinischer Masseur/die medizinische Masseurin kann man als "Vorstufe zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin" ansehen - dieser/diese darf ausschliesslich unter Aufsicht (!) arbeiten! Die Eigenveratwortung ist hier also NICHT gegeben!

 Noch ein paar Sätze zum/zur Sportmasseur/-masseurin:

Dieser in Österreich (durch die grossartigen Leistungen der Sportler vor allem in den Wintersportarten) angesehene Beruf existiert nicht - Tatsache ist, dass man entweder Physiotherapeut/-therapeutin, Heilmasseur/-masseurin, Medizinischer Masseur/-masseurin oder gewerblicher Masseur/gewerbliche Masseurin sein muss, um die zusätzliche Ausbildung zum Sportmasseur/-masseurin machen zu dürfen.

Heilmasseur - eine vielfach unterschätzte Fachkraft

Was ist ein Heilmasseur

Medizinische Masseure sind dem „Bachelor“ oder dem „Gesellen“ vergleichbar: Sie dürfen unter Aufsicht von Ärzten und Physiotherapeuten mit Patienten arbeiten, haben Ausbildung in den Grundgriffen der medizinischen Massage der Physiotherapie (passive Weichteiltechnik genannt).

Heilmasseure sind dazu vergleichbar mit dem „Master“ oder „Meister“

Wir arbeiten selbstständig oder in Krankenhäusern als Berater der Ärzte und

Selbstständig in eigenen Praxen auf Verordnung des Arztes mit Patienten,

Sind in physiotherapeutischer Massage/Therapien geschult: manueller Lymphdrainage/KPE, Tapen, Faszientechniken, Bindegewebsmassage, Segmentmassage, Fußreflexzonenmassage, Breuss-Wirbelsäulenmassage, Sportmassage, Mobilisationsmassage, Tiefenfriktion nach Marnitz, Querfriktionen nach Cyriax, TCM, TUINA, Schröpfen, Moxen, Akupressur, Periostmassage, Triggern,

Und Patienten an Fachärzte vermitteln – und dürfen mit Diesen  zusammenarbeiten (Neurologen, Orthopäden, Chirurgen,…)

Haben als einzige Therapeutengruppe standardmäßig in der Ausbildung den Therapiekurs für LYMPHDRAINGE dabei, sind also immer LYMPHTHERAPEUTEN

Arbeiten mit Krankenkassen zusammen

Haben Fortbildungspflicht

Und meist einige Zusatzausbildungen wie Holistic Pulsing, TCG, Cranio Sakral,…

Heilmasseure stehen in Kooperation mit den anderen Therapeutengruppen (ganz kurz überblickmässig skizziert):

Physiotherapeuten sind für die Atmung, die Gesamtstabilität des Körpers und die richtigen Bewegungsabläufe zuständig

Ergotherapeuten sind für das Wiedererlernen von Alltagstätigkeiten zuständig

Logopäden sind für die Sprach- und Sprechfähikeit, Stimmbildung, Atmung, sowie für Schluckstörungen und Essstörungen zuständig

Heilmasseure behandeln u.a. folgende Krankheiten / lindern Symptome:

Erkrankungen: Lumbalgie, Lumboischialgie, Karpaltunnelsyndrom, Kopfschmerzen und Migräne, Narben, Ödeme, Fibrosen, Verklebungen des Gewebes, Verkalkung der Sehnen, Schnellende Finger, muskulär bedingte Wirbelfehlstellungen, Verstopfung, niedriger Blutdruck, Tennis- und Golfer-Ellenbogen, Sklerosen, Offene Beine, Unterstützung der Knochenheilung, Zerrungen, Quetschungen, Hämatome (Blutergüsse), Vegetative Entgleisungen, Schlafstörungen, Zwerchfelleinschränkung, Spasmen, Sprechstörungen, Schluckstörungen,….

Wir lindern die Symptome von MS, Parkinson, Schlaganfällen, Schädel.Hirn-Trauma, Postoperativen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen, Krebs, Divertikulose, Sensibilitärsstörunge, Lähmungen und sehr viele andere mehr in (fast) allen medizinischen Fachgebieten!

Gewerbliche Masseure auch Wellnessmasseure genannt dürfen nur an Gesunden arbeiten, sie haben keine Ausbildung in der Behandlung von Krankheitsbildern.

Neueste Kommentare

13.05 | 11:35

vielen herzlichen Dank für die rasche und kompetente Hilfe!

13.02 | 20:28

12.02 | 10:57

Interessante Dinge! Tolle Seite!

13.01 | 12:12

Sehr geehrter Herr Helmut Markus,
Bezüglich meiner Tochter die ein bds. angeborenes LyÖ an den UE hat haben wir bereits vor 2-3a einmal Kontakt gehabt. Ich bitte um Rückruf/Email zwecks eines Termins

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